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Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um sicherzustellen, dass diese Dienste grenzüberschreitend Daten austauschen können, sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, der die Ermittlung rechtlicher, organisatorischer, semantischer und technischer Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität ermöglicht (im Folgenden „Interoperabilitätsbewertung“). Dieser Mechanismus sollte dafür sorgen, dass Aspekte der grenzüberschreitenden Interoperabilität bei allen Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung solcher Dienste auswirken können, angemessen berücksichtigt werden.
Für die Festlegung verbindlicher Anforderungen an grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste ist es wichtig, sich im politischen Entscheidungsprozess so…
Bei der Interoperabilitätsbewertung sollten die Auswirkungen der geplanten verbindlichen Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste auf die…
Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Netz- und Informationssystemen, die für die Erbringung oder Verwaltung öffentlicher Dienste in…
Zahlreiche Interoperabilitätsspezifikationen, die vom öffentlichen Sektor verwendet werden, könnten aus bestehendem Unionsrecht abgeleitet werden. Es ist daher…
Bei der Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste gemäß dieser Verordnung sollte die rechtliche…
Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft die Verwaltungen auf allen Ebenen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.