Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Festlegung verbindlicher Anforderungen an grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste ist es wichtig, sich im politischen Entscheidungsprozess so früh wie möglich auf den Aspekt der Interoperabilität zu konzentrieren und dabei dem Grundsatz „standardmäßig digital“ und dem Konzept der Interoperabilität durch Technikgestaltung zu folgen. Daher sollte eine Einrichtung der Union oder eine öffentliche Stelle, die beabsichtigt, verbindliche Anforderungen für einen oder mehrere transeuropäische digitale öffentliche Dienste festzulegen, die sich auf die grenzüberschreitende Interoperabilität auswirken, beispielsweise im Zuge der Digitalisierung wesentlicher öffentlicher Dienste gemäß dem Beschluss (EU) 2022/2481, eine Interoperabilitätsbewertung durchführen. Damit gewährleistet ist, dass diese Aufgabe wirksam und effizient durchgeführt wird, kann ein Mitgliedstaat über die internen Ressourcen und die Zusammenarbeit zwischen seinen öffentlichen Stellen entscheiden, die erforderlich sind, um die Durchführung dieser Interoperabilitätsbewertung zu unterstützen.
Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um…
Bei der Interoperabilitätsbewertung sollten die Auswirkungen der geplanten verbindlichen Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste auf die…
Zahlreiche Interoperabilitätsspezifikationen, die vom öffentlichen Sektor verwendet werden, könnten aus bestehendem Unionsrecht abgeleitet werden. Es ist daher…
Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft die Verwaltungen auf allen Ebenen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der…
Die grenzüberschreitende Interoperabilität wird nicht nur über zentrale digitale Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, sondern auch durch einen dezentralen…
Transeuropäische digitale öffentliche Dienste sind digitale Dienste, die von Einrichtungen der Union oder öffentlichen Stellen füreinander oder für natürliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.