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Eine Interoperabilitätsbewertung ist erforderlich, um das Ausmaß der Auswirkungen der geplanten Anforderungen einzuschätzen und Maßnahmen zur Nutzung der Vorteile und Bewältigung der potenziellen Kosten vorzuschlagen. In Situationen, in denen eine Interoperabilitätsbewertung nicht verpflichtend ist, sollte die Einrichtung der Union oder die öffentliche Stelle die Interoperabilitätsbewertung auf freiwilliger Basis durchführen können. Diese Verordnung trägt daher allgemein zur Interoperabilität bei.
Vor einer Entscheidung über neue oder wesentlich geänderte verbindliche Anforderungen führt eine Einrichtung der Union oder eine öffentliche Stelle eine…
Der Ansatz für die Durchführung von Interoperabilitätsbewertungen sollte verhältnismäßig und je nach Ebene und Umfang differenziert sein. Unter bestimmten…
Eine gemeinsame Checkliste für Berichte über die Interoperabilitätsbewertung ist erforderlich, um den Einrichtungen der Union und öffentlichen Stellen die…
Bei der Interoperabilitätsbewertung sollten die Auswirkungen der geplanten verbindlichen Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste auf die…
Für die Festlegung verbindlicher Anforderungen an grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste ist es wichtig, sich im politischen Entscheidungsprozess so…
Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.