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Der Beirat sollte die Entwicklung der allgemeinen Ausrichtung der strukturierten Zusammenarbeit für ein interoperables Europa bei der Förderung der digitalen Vernetzung und Interoperabilität öffentlicher Dienste in der Union erleichtern und die strategischen Tätigkeiten und Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit überwachen. Der Beirat sollte seine Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften für die grenzüberschreitende Interoperabilität und der bereits umgesetzten Lösungen für bestehende Netz- und Informationssysteme wahrnehmen.
Unterstützung der Umsetzung der Interoperabilitätsrahmen der Mitgliedstaaten und der Einrichtungen der Union sowie anderer einschlägiger politischer Maßnahmen,…
Der Beirat kann vorschlagen, dass die Kommission Projekte zur Unterstützung öffentlicher Stellen bei der digitalen Umsetzung der Unionspolitik einrichtet, die…
Eine Gemeinschaft für ein interoperables Europa leistet auf Ersuchen des Beirats mit Fachwissen und Beratung einen Beitrag zu den Tätigkeiten des Beirats.
Bestimmte Einrichtungen der Union wie der Europäische Dateninnovationsrat und der Ausschuss für den europäischen Raum für Gesundheitsdaten wurden eingerichtet…
Eine neue Governance-Struktur, in deren Zentrum der Beirat für ein interoperables Europa (im Folgenden „Beirat“) steht, sollte eingerichtet werden und ein…
Für die Festlegung verbindlicher Anforderungen an grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste ist es wichtig, sich im politischen Entscheidungsprozess so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.