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Die Kommission sollte einen jährlichen Bericht über die Interoperabilität in der Union übermitteln und ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Dieser Bericht sollte im Einklang mit den in der vorliegenden Verordnung aufgeführten Überwachungsthemen Aufschluss geben über die bisherigen Fortschritte in Bezug auf die grenzüberschreitende Interoperabilität transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste und sollte die Hindernisse und Triebkräfte für die Umsetzung enthalten sowie die im Laufe der Zeit erzielten Ergebnisse darlegen. In Bezug auf Indikatoren, für die keine Daten verfügbar sind, sollten die Mitgliedstaaten die Daten rechtzeitig über den Beirat bereitstellen, um eine wirksame Erstellung des Berichts zu gewährleisten. Die Qualität des Berichts hängt von der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Daten ab.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Interoperabilität in der Union vor. In diesem Bericht werden
Die Beteiligten übermitteln dem Beirat und der Kommission regelmäßige Zwischenberichte und einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der…
Die Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle sollte einen Bericht über das Ergebnis der Interoperabilitätsbewertung auf öffentlich zugängliche Weise —…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte das Programm auf der Grundlage von Daten…
Um ein optimales Funktionieren dieser Verordnung zu gewährleisten und mit den technologischen und legislativen Entwicklungen Schritt zu halten, sollte die…
Bestimmte Einrichtungen der Union wie der Europäische Dateninnovationsrat und der Ausschuss für den europäischen Raum für Gesundheitsdaten wurden eingerichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.