Art. 62 32024R0982
Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Sorgfaltspflicht
Die Mitgliedstaaten und Europol prüfen mit der gebotenen Sorgfalt, ob der automatisierte Datenaustausch unter den in Artikel 2 genannten Zweck des Prüm-II-Rahmens fällt und ob die darin festgelegten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die Grundrechte, erfüllt sind.