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Die Mitgliedstaaten treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit die automatisierte Abfrage von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten, bestimmten Fahrzeugzulassungsdaten, Gesichtsbildern und Polizeiakten 24 Stunden täglich, an sieben Tagen pro Woche möglich ist.
Die nationalen Kontaktstellen unterrichten einander, die Kommission, eu-LISA und Europol unverzüglich über jede Nichtverfügbarkeit des automatisierten Datenaustauschs, sowie gegebenenfalls über etwaige technische Störungen, die diese Nichtverfügbarkeit verursacht haben. Die nationalen Kontaktstellen vereinbaren gemäß dem geltenden Unionsrecht und den geltenden nationalen Rechtsvorschriften vorübergehende Alternativen für den Informationsaustausch, die verwendet werden, wenn der automatisierte Datenaustausch nicht verfügbar ist.
Ist der automatisierte Datenaustausch nicht verfügbar, stellen die nationalen Kontaktstellen sicher, dass dieser unverzüglich wiederhergestellt wird.
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