Art. 65 32024R0982
Europol ist für die Verwaltung und die Regelung des Zugangs seiner ordnungsgemäß ermächtigten Mitarbeiter zum Router, zum EPRIS und zum EUCARIS im Einklang mit dieser Verordnung verantwortlich.
Europol ist für die Verarbeitung der Abfragen von Europol-Daten durch den Router verantwortlich. Europol passt seine Informationssysteme entsprechend an.
Europol ist für alle technischen Anpassungen der Europol-Infrastruktur verantwortlich, die für deren Anbindung an den Router und an das EUCARIS erforderlich sind.
Unbeschadet der Abfragen durch Europol gemäß Artikel 49 hat Europol keinen Zugang zu den über das EPRIS verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Europol ist für die Entwicklung des EPRIS in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verantwortlich. Das EPRIS stellt die in den Artikeln 42 bis 46 festgelegten Funktionen bereit.Europol ist für die technische Verwaltung des EPRIS zuständig. Die technische Verwaltung des EPRIS umfasst alle Aufgaben und technischen Lösungen, die erforderlich sind, um den Betrieb der zentralen Infrastruktur des EPRIS aufrechtzuerhalten und den Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Verordnung 24 Stunden täglich, an sieben Tagen pro Woche ununterbrochene Dienste zu bieten. Dazu gehören die Wartungsarbeiten und technischen Entwicklungen, die erforderlich sind, damit die Funktionen des EPRIS gemäß den technischen Spezifikationen, insbesondere in Bezug auf die Reaktionszeit für Abfragen der nationalen Datenbanken, mit zufriedenstellender technischer Qualität genutzt werden können.
Europol führt Schulungen über die technische Nutzung des EPRIS durch.
Europol ist für Verfahren gemäß den Artikeln 48 und 49 verantwortlich.