Erwägungsgrund 57 32019R0818
Die Verordnung (EU) 2018/1725 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eu-LISA und andere Organen und Einrichtungen der Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung und lässt die Verordnung (EU) 2016/794 unberührt, welche ihrerseits für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol maßgeblich ist.