Erwägungsgrund 38 32017R2226
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Tätigkeiten der Organe oder Einrichtungen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben beim Betrieb des EES gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Tätigkeiten der Organe oder Einrichtungen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben beim Betrieb des EES gelten.