Erwägungsgrund 7 32024R0982
Jede Verarbeitung und jeder Austausch personenbezogener Daten sollte den Datenschutzvorschriften des Kapitels 6 dieser Verordnung und sofern anwendbar der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates oder den Verordnungen (EU) 2018/1725, (EU) 2016/794 oder (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen. Die Richtlinie (EU) 2016/680 gilt für die Verwendung des Prüm-II-Rahmens bei der Abfrage nach vermissten Personen und die Identifizierung nicht idenzifizierter menschlicher Überreste zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten. Die Verordnung (EU) 2016/679 gilt für die Verwendung des Prüm-II-Rahmens bei der Abfrage nach vermissten Personen und die Identifizierung nicht identifizierter menschlicher Überreste für andere Zwecke.