Erwägungsgrund 8 32024R0982
Da diese Verordnung die automatisierte Abfrage von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten, bestimmten Fahrzeugzulassungsdaten, Gesichtsbildern und Polizeiakten vorsieht, besteht ihr Zweck auch darin, die Abfrage nach vermissten Personen und die Identifizierung nicht identifizierter menschlicher Überreste zu ermöglichen. Diese automatisierten Abfragen sollten nach den in dieser Verordnung festgelegten Regeln und Verfahren erfolgen. Diese automatisierten Abfragen lassen die Eingabe von Ausschreibungen von vermissten Personen in das SIS und den Austausch von Zusatzinformationen zu solchen Ausschreibungen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1862 unberührt.