Erwägungsgrund 6 32024R0982
Keine Verarbeitung und kein Austausch personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung sollte zu einer Diskriminierung von Personen aus egal welchen Gründen führen. Die Würde und Integrität des Menschen sowie andere Grundrechte der Betroffenen, darunter auch das Recht auf Achtung der Privatsphäre und auf Schutz personenbezogener Daten, sollten im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union uneingeschränkt gewahrt werden.