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Die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb des Routers und des EPRIS gehen zulasten des Gesamthaushaltsplans der Union.
Die Kosten im Zusammenhang mit der Integration der bestehenden nationalen Infrastruktur, ihrer Anbindung an den Router und das EPRIS und der Einrichtung nationaler Gesichtsbilddatenbanken und nationaler Polizeiaktennachweise zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten gehen zulasten des Gesamthaushaltsplans der Union. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für
die Projektverwaltungsstelle der Mitgliedstaaten (Sitzungen, Dienstreisen, Büroräume);
das Hosting nationaler IT-Systeme (Räume, Implementierung, Stromversorgung, Kühlung);
den Betrieb nationaler IT-Systeme (Betreiber- und Unterstützungsverträge);
Konzipierung, Entwicklung, Implementierung, Betriebs und Wartung nationaler Kommunikationsnetze.
Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten, die ihm aus der Verwaltung, der Verwendung und der Pflege des EUCARIS entstehen.
Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten, die ihm aus der Verwaltung, Verwendung und Instandhaltung seiner Verbindungen zum Router und zum EPRIS entstehen.
Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspunkten…
Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspunkten…
Die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb des Zentralsystems und des CIR , der Kommunikationsinfrastruktur gemäß Artikel 4 Absatz 1…
Die Kosten im Zusammenhang mit der Integration der bestehenden nationalen Infrastrukturen, deren Anbindung an die einheitlichen nationalen Schnittstellen und…
Die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb des Zentralsystems des EES, der Kommunikationsinfrastruktur, der einheitlichen nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.