VERORDNUNG (EU) 2024/982 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)
Es sollte möglich sein, dass die Referenznummern biometrischer Daten eine vorläufige Referenznummer oder eine Transaktions-Kontrollnummer sind.
Erwägungsgrund 26 32024R0982
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