Erwägungsgrund 13 32019R0818
Das ESP sollte mit dem Ziel geschaffen werden, den mitgliedstaatlichen Behörden und den Stellen der Union mit technischen Mitteln einen raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den EU-Informationssystemen, den Europol-Daten und den Datenbanken der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) nach Maßgabe ihrer Zugangsrechte zu erleichtern, soweit das notwendig ist, um ihren Aufgaben nachzukommen. Das ESP sollte auch geschaffen werden, um die Ziele des EES, des VIS, des ETIAS, von Eurodac, des SIS, des ECRIS-TCN und der Europol-Daten zu unterstützen. Das ESP sollte die gleichzeitige, parallel erfolgende Abfrage aller einschlägigen EU-Informationssysteme sowie der Europol-Daten und der Interpol-Datenbanken ermöglichen und auf diese Weise als einzige Schnittstelle (im Folgenden „Fenster“) für eine nahtlose, unter vollständiger Wahrung der Zugangskontroll- und Datenschutzanforderungen der zugrundeliegenden Systeme erfolgende Abfrage der erforderlichen Informationen in den verschiedenen Zentralsystemen dienen.