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In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieses Stoffes bestimmte Werte überschreitet, verschiedene kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten, in Kombination angewendet werden und wenn er von bestimmten Altersgruppen verwendet wird. Daher sollte die Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln weiterhin auf eine Höchstkonzentration von 0,3 % für Zahnpasta, Handseifen, Körperseifen/Duschgels, nicht sprühbare Desodorierungsmittel, Gesichtspuder und Concealer sowie Nagelmittel zur Reinigung von Finger- und Fußnägeln vor der Anwendung künstlicher Nagelsysteme beschränkt bleiben. Triclosan sollte weder für Mundspülungen noch für Zahnpasta für Kinder unter drei Jahren zugelassen werden. Außerdem sollten Kennzeichnungsanforderungen eingeführt werden, um den Verbraucherschutz weiter zu verbessern und die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclocarban in kosmetischen Mitteln ein…
Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclosan vom 24. und 25. Oktober 2022 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Triclosan als…
Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclocarban , die am 24.und 25. Oktober 2022 angenommen wurde, zu dem Schluss, dass die Verwendung…
Der SCCP kam zu dem Schluss, dass die fortgesetzte Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff mit der bisherigen Höchstkonzentration von 0,3 % in allen…
Der Stoff 5-Chlor-2-(2,4-dichlorphenoxy)phenol (CAS-Nr. 3380-34-5), dem die INCI-Bezeichnung Triclosan zugewiesen wurde, ist derzeit in Anhang V der Verordnung…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Butylhydroxytoluol in Mundspülungen, Zahnpasta und anderen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.