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Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclocarban , die am 24.und 25. Oktober 2022 angenommen wurde, zu dem Schluss, dass die Verwendung von Triclocarban als Konservierungsstoff in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln bis zu einer Höchstkonzentration von 0,2 % sowohl für Kinder (0,5-18 Jahre) als auch für Erwachsene sicher ist, jedoch weder in Mundspülungen für Erwachsene und Kinder noch in Zahnpasta für Kinder unter 6 Jahren. Der SCCS gelangte ferner zu dem Schluss, dass Triclocarban für andere Zwecke, als die Entwicklung von Mikroorganismen zu hemmen, bis zu einer Höchstkonzentration von 1,5 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln sowohl für Kinder (0,5-18 Jahre) als auch für Erwachsene sicher ist.
Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclosan vom 24. und 25. Oktober 2022 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Triclosan als…
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclocarban in kosmetischen Mitteln ein…
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln ein…
Der SCCP kam zu dem Schluss, dass die fortgesetzte Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff mit der bisherigen Höchstkonzentration von 0,3 % in allen…
Der SCCS kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Ethyl Lauroyl Arginate HCl als Konservierungsstoff in Mundwasser zwar in einer Konzentration von höchstens…
Am 21. Dezember 2018 gab der SCCS ein wissenschaftliches Gutachten zu Salicylsäure ab (im Folgenden „Gutachten des SCCS“), in dem er auf Grundlage der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.