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In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Alpha-Arbutin und Arbutin in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieser Stoffe bestimmte Werte überschreitet. Daher sollte die Verwendung von Alpha-Arbutin auf eine Höchstkonzentration von 2 % in Gesichtscremes und auf eine Höchstkonzentration von 0,5 % in Körperlotionen beschränkt werden, die Verwendung von Arbutin sollte auf eine Höchstkonzentration von 7 % in Gesichtscremes beschränkt werden. Der Gehalt an Hydrochinon in kosmetischen Mitteln, die Alpha-Arbutin oder Arbutin enthalten, sollte nicht über die unvermeidbaren Spuren hinausgehen.
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme zu Alpha-Arbutin vom 27. Mai 2015 und in seiner Stellungnahme zu Arbutin vom 25. März 2015 zu dem Schluss, dass beide…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Vitamin A in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für…
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclocarban in kosmetischen Mitteln ein…
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 16. September 2022 zu dem Schluss, dass sowohl Genistein als auch Daidzein für die Verwendung in kosmetischen Mitteln…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) bewertete die Verwendung von Deoxyarbutin in…
Vor dem Hintergrund des Addendums besteht bei der Verwendung von Climbazole als Konservierungsmittel oder für andere Zwecke als zur Konservierung in der derzeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.