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Mit den Änderungen wird die Einstufung finanzieller Vermögenswerte in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance- (im Folgenden „ESG“) und ähnliche Merkmale sowie die Erfüllung von Verbindlichkeiten mithilfe elektronischer Zahlungssysteme präzisiert. Zudem werden Angabepflichten eingeführt, um im Interesse der Anleger für mehr Transparenz in Bezug auf Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden, und auf Finanzinstrumente mit ungewissen — etwa an ESG-bezogene Ziele gebundenen — Merkmalen zu sorgen.
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Regulierungsansatz eingeführt, um die Integrität, Transparenz, Vergleichbarkeit (soweit möglich), Verantwortung,…
Von Unternehmen bereitgestellte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelangen (im Folgenden „ESG-Belangen“) gewinnen seit einiger Zeit für…
Mit diesen Änderungen wird die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme klargestellt und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gestattet, wenn diese Verträge als…
Investitionspraktiken, bei denen ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Faktoren) berücksichtigt werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung und…
Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale oder die Auswirkungen der für das Finanzprodukt ausgewählten…
Mit diesen Änderungen sollen Kredite mit ESG-bezogenen Merkmalen gefördert werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sie je nach Geschäftsmodell entweder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.