Erwägungsgrund 1 32019R2089
Am 25. September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“), deren Kernstück die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind. In der Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 über die nächsten Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas werden diese Nachhaltigkeitsziele mit dem politischen Rahmen der Union verbunden, damit in allen innen- und außenpolitischen Maßnahmen und Initiativen der Union die Ziele für nachhaltige Entwicklung von Beginn an berücksichtigt werden. In seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2017 hat der Rat die Entschlossenheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bekräftigt, die Agenda 2030 vollständig, kohärent, umfassend, integrativ und wirksam und in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und anderen Akteuren umzusetzen.