Erwägungsgrund 3 32025R1098
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien hat der Rat am 24. Februar 2025 eine Reihe restriktiver Maßnahmen der Union angesichts der Lage in Syrien gelockert, um die Zusammenarbeit mit dem Land, seiner Bevölkerung und seinen Unternehmen in den Bereichen Energie, Verkehr und Wiederaufbau und die damit verbundenen Finanz- und Banktransaktionen zu erleichtern. Am selben Tag hat der Rat in einer Erklärung ausgeführt, dass die Benennungen für Sanktionen im Zusammenhang mit dem Assad-Regime, dem Chemiewaffensektor und dem illegalen Drogenhandel beibehalten werden sollten.