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Die EBA sollte der Kommission alle fünf Jahre über die Angemessenheit dieser Anforderungen der stabilen Refinanzierung Bericht erstatten, um sicherzustellen, dass Wechselwirkungen zwischen den Anforderungen der stabilen Refinanzierung und der Marktliquidität von Vermögenswerten, die als Sicherheiten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften und bei unbesicherten Transaktionen mit Finanzkunden mit einer Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten entgegengenommen werden, auch bei Besicherung durch öffentliche Schuldtitel, sowie das Refinanzierungsrisiko für Kreditinstitute und etwaige internationale Entwicklungen in diesem Bereich hinreichend beobachtet werden.
Die EBA erstattet der Kommission bis zum 1. Juli 2014 Bericht darüber, inwieweit Kreditinstitute längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Zentralbanken des…
Der einleitende Teil erhält folgende Fassung: „Die EBA überwacht den Betrag an stabiler Refinanzierung, der erforderlich ist für die Deckung des…
In Artikel 510 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete…
Um diese unbeabsichtigten Folgen zu vermeiden, sollten die derzeit geltenden Faktoren für die stabile Refinanzierung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und…
Es werden die folgenden Artikel eingefügt: Rahmenwerk für die Mindestabwicklungsstandards für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (1) In enger Zusammenarbeit mit…
Es gibt derzeit keine Gleichwertigkeitsregelung, durch die gedeckte Schuldverschreibungen, die Kreditinstitute in Drittländern begeben, durch die Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.