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Eine vorübergehende Unterbrechung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von fälligen Zahlungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und unbesicherten Transaktionen mit Finanzkunden mit einer Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten würde zu Rechtsunsicherheit für die Marktteilnehmer und zu einer unangemessenen administrativen und finanziellen Belastung für den Bankensektor der Union im Allgemeinen führen, was durch eine eindeutige Angabe des geplanten Geltungsbeginns der betreffenden Bestimmungen vermieden werden könnte. Daher sollte die vorgeschlagene Verordnung ab dem 29. Juni 2025 gelten, um eine ununterbrochene Fortführung dieser aufsichtsrechtlichen Behandlung sicherzustellen.
Um zusätzliche Rechtsklarheit zu schaffen, unnötigen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu vermeiden und einen einheitlichen Rechtsrahmen für…
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu…
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu…
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Durchführung ab Beginn des Mehrjährigen…
Um für Kontinuität bei der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu sorgen und die Durchführung ab dem Beginn der Laufzeit des Mehrjährigen…
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung zwischen den Programmen der Jahre 2014-2020 in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.