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Bis zu dem in Artikel 45 Absatz 2 genannten entsprechenden Geltungsbeginn dieser Verordnung richtet der Verwaltungsrat der eu-LISA eine API-PNR-Kontaktgruppe ein.
Die API-PNR-Kontaktgruppe ermöglicht die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Fluggesellschaften über technische Fragen im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Verordnung.
Die API-PNR-Kontaktgruppe setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Fluggesellschaften, dem Vorsitz der API-PNR-Beratungsgruppe und Sachverständigen der eu-LISA zusammen.
Der Verwaltungsrat der eu-LISA legt nach Stellungnahme der API-PNR-Beratungsgruppe die Geschäftsordnung der API-PNR-Kontaktgruppe fest.
Der Verwaltungsrat der eu-LISA kann erforderlichenfalls auch Untergruppen der API-PNR-Kontaktgruppe einsetzen, um spezifische technische Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen im Rahmen dieser Verordnung bestehenden Aufgaben und Pflichten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Fluggesellschaften zu erörtern.
Die API-PNR-Kontaktgruppe, einschließlich ihrer Untergruppen, hat keine Entscheidungsbefugnis und kein Mandat zur Vertretung des Verwaltungsrats der eu-LISA oder seiner Mitglieder.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.