Erwägungsgrund 29 32025R0013
Das Auswahlprinzip sollte im Rahmen dieser Verordnung auf EU-Flüge angewendet werden können, und so sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Listen der von ihnen ausgewählten Flüge oder Flugverbindungen zu erstellen und diese in den Router einzugeben, damit die Agentur eu-LISA dafür sorgen kann, dass nur API-Daten für diese Flüge oder Flugverbindungen vom Router den betreffenden PNR-Zentralstellen übertragen werden und die API-Daten zu anderen EU-Flügen unverzüglich und dauerhaft gelöscht werden.