Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Resolution Conf. 11.17 (Rev. CoP 19) wurde die Frist für die Vorlage von Durchführungsberichten auf den 31. Oktober des Jahres vor jeder Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens festgesetzt. Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 sollte dahin gehend geändert werden, dass alle EU-internen Fristen für die Vorlage von Berichten durch die Mitgliedstaaten auf den 15. Juni festgesetzt werden, sodass die Kommission ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Sekretariat des Übereinkommens bis zum 31. Oktober des betreffenden Jahres nachkommen kann. Mit der neuen Änderung zur Vorlage von Durchführungsberichten wird der Verweis auf Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 338/97 präzisiert.
Von 2015 bis 2023 übermittelt jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 30. Juni eines Jahres einen jährlichen Durchführungsbericht zu dem im vorausgegangenen…
Artikel 27 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten legen der Kommission alle vier Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie…
Die Kommission überprüft auf Antrag der Koordinierungsgruppe und in jedem Fall alle zehn Jahre die Durchführung dieser Verordnung und legt dem Europäischen…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis spätestens 30. September jeden Jahres einen Bericht über die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen…
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 20 dieser Verordnung übermitteln die Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten der Kommission ein Jahr vor jeder Tagung der…
Die Mitgliedstaaten stellen der Öffentlichkeit und der Kommission spätestens bis zum 30. April jedes Jahres Informationen über die Anwendung dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.