Erwägungsgrund 6 32025R1304
Die Konzipierung und Ausgestaltung des Euratom-Programms 2026-2027 berücksichtigen auch die Notwendigkeit, eine kritische Masse von geförderten Tätigkeiten zu erreichen. Erreicht wird dies durch die Festlegung einer begrenzten Anzahl von Einzelzielen, deren Schwerpunkte auf der sicheren Nutzung der Kernspaltung für die Stromerzeugung und für Anwendungen außerhalb der Stromerzeugung, der Aufrechterhaltung und dem Ausbau des notwendigen Fachwissens, der Förderung der Fusionsenergie und der Unterstützung der Politiken der Union und ihrer Mitgliedstaaten in den Bereichen nukleare Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr liegt.