Erwägungsgrund 2 32021R0695
Um bei der Verfolgung dieses allgemeinen Ziels wissenschaftliche, technologische, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Wirkungen zu erzielen und den Mehrwert der FuI-Investitionen der Union zu maximieren, sollte die Union über „Horizont Europa“ — dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (im Folgenden „Programm“) in FuI investieren. Das Programm sollte die Hervorbringung, die bessere Verbreitung und die Weitergabe exzellenter Erkenntnisse und hochwertiger Technologien in der Union unterstützen, Talente auf allen Ebenen zu gewinnen und zu einer umfassenden Einbeziehung des Talentpools der Union beitragen, kooperative Verbindungen erleichtern und die Wirkung von FuI auf die Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien stärken, die Einführung und Verbreitung innovativer und nachhaltiger Lösungen in der Wirtschaft der Union — insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) — und in der Gesellschaft unterstützen und verstärken, die globalen Herausforderungen — einschließlich des Klimawandels und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen — bewältigen, Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum stärken und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit fördern sowie die Attraktivität der Union im Bereich FuI stärken. Das Programm sollte alle Formen von Innovationen, auch bahnbrechende Innovationen, fördern und die Markteinführung innovativer Lösungen stärken sowie die Umsetzung solcher Investitionen zur Erzielung einer größeren Wirkung in einem gestärkten EFR optimieren.