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Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Tefluthrin Rückstandsuntersuchungen bei Karotten bewertet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG abgegeben . Diese Stellungnahme stützte sich auf den derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand. Da es nach den geltenden EU-Leitlinien für die Extrapolation von RHG angezeigt ist, die Daten der Rückstandsuntersuchungen bei Karotten auf Meerrettiche/Kren, Erdartischocken, Pastinaken, Haferwurz/Purpur-Bocksbart und Petersilienwurzeln zu extrapolieren, ist es nicht erforderlich, die Behörde um eine mit Gründen versehene Stellungnahme speziell zu Meerrettichen/Kren, Erdartischocken, Pastinaken, Haferwurz/Purpur-Bocksbart und Petersilienwurzeln zu ersuchen.
Daher ist es angezeigt, den RHG für Tefluthrin in Meerrettichen/Kren, Erdartischocken, Pastinaken, Haferwurz/Purpur-Bocksbart und Petersilienwurzeln in Anhang…
In Bezug auf Tefluthrin wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Tefluthrin in…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Zucchinis bewertet und eine mit Gründen versehene…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Cyflumetofen…
Für Metaldehyd hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Metamitron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.