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In Bezug auf diese Anträge kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Daten geeignet sind, die RHG-Vorschläge für die zu bewertenden Waren abzuleiten oder zu bestätigen. Für Picloram schlug die Behörde eine neue Rückstandsdefinition für die Durchsetzung mit Geltung für pflanzliche Erzeugnisse und Honig als „Picloram (frei und konjugiert), ausgedrückt als Picloram“ anstelle von lediglich „Picloram“ vor, und zwar auf der Grundlage des in Metabolismusstudien ermittelten metabolischen Musters und der Leistungsfähigkeit der Analysemethoden für die Durchsetzung. Für Picloram empfiehlt die Behörde keine Änderung der geltenden RHG für Gewebe von Nutztieren.
Für Dichlorprop-P legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Penthiopyrad legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Pyrimethanil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
In Bezug auf Dichlorprop-P bei Gersten-, Hafer-, Roggen- und Weizenkörnern kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Daten geeignet sind, um den RHG-Vorschlag…
In ihrer Erklärung kam die Behörde zu dem Schluss, dass bei allen von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für die betreffenden Stoffe für…
Die Behörde schlug mehrere, von den Risikomanagern zu prüfende RHG für Honig vor, die jeweils auf den vom Antragsteller vorgelegten Feldversuchen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.