Art. 17 Abs. 2 Buchst. c 32025R1355Regelungen und Verfahren für den Ausfall eines Teilnehmers
mögliche Änderungen der normalen Abwicklungsverfahren eines SIPS-Betreibers zur Sicherstellung der rechtzeitigen Abwicklung;
Art. 15 Abs. 6 32025R1355Geldliche Abwicklung
Erfolgt eine Abwicklung in Geschäftsbankgeld, so ist in den rechtlichen Vereinbarungen eines SIPS-Betreibers mit einer Geschäftsbank, welche die Abwicklung…
Art. 13 Abs. 14 32025R1355Liquiditätsrisiko
Ein SIPS-Betreiber legt klare Regelungen und Verfahren fest, die dem SIPS ermöglichen, nach Ausfall eines oder mehrerer seiner Teilnehmer einen taggleichen und…
Art. 8 Abs. 2 32025R1355Solide Rechtsgrundlage
Ein SIPS-Betreiber legt SIPS-Regelungen und -Verfahren fest und schließt Verträge ab, die eindeutig formuliert sind und mit dem anwendbaren Recht aller…