Erwägungsgrund 13 32025R1355
Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sind im Hinblick auf die spezifischen Risiken und Exponierungen von SIPS angemessen. Die Bestimmungen dieser Verordnung tragen auch den Erfahrungen und Feststellungen der in den vergangenen Jahren auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) durchgeführten Prüfungen der Überwachung sowie den jüngsten technologischen und regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union, einschließlich der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates, Rechnung.