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Erforderlichenfalls sollte die zuständige Behörde im Interesse einer effizienten Überwachung, einschließlich der Minimierung von Doppelarbeiten und der Verringerung des Aufwands für das SIPS und die relevanten Behörden, mit anderen Behörden zusammenarbeiten. Wird eine Zweigstelle als SIPS-Betreiber eingestuft, so sollte die jeweils zuständige Behörde auch mit der Behörde zusammenarbeiten, die für die Überwachung oder Beaufsichtigung der juristischen Person, von der die Zweigstelle einen rechtlich abhängigen Teil bildet, zuständig ist.
Eine zuständige Behörde bemüht sich, erforderlichenfalls Kooperationsvereinbarungen mit anderen relevanten Behörden zu schließen. Wird eine Zweigstelle…
Wenn eine Zweigstelle als SIPS-Betreiber eingestuft wird und die Einhaltung einer Verpflichtung gemäß dieser Verordnung die Einbeziehung der juristischen…
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander und gegebenenfalls mit der federführenden Überwachungsbehörde eng zusammen.
Um eine wirksame Beaufsichtigung zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Infolge der Benennung einer Zweigstelle als SIPS-Betreiber in Ausnahmefällen sollten die anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf…
Die Mitgliedstaaten sollten Behörden benennen oder einrichten, die für die Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie und erforderlichenfalls für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.