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Infolge der Benennung einer Zweigstelle als SIPS-Betreiber in Ausnahmefällen sollten die anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf Zusammensetzung, Aufgaben, Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung einer als SIPS-Betreiber eingestuften juristischen Person auch für die Geschäftsleitung einer Zweigstelle gelten, die als SIPS-Betreiber eingestuft wird, und die Geschäftsleiter, die die Geschäftsleitung der Zweigstelle bilden, sollten ebenfalls Mitglieder der Geschäftsleitung im Sinne von Artikel 9 Absatz 11 Buchstabe b sein. Wird eine Zweigstelle als SIPS-Betreiber eingestuft, so kann die jeweils zuständige Behörde bei der Prüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch das SIPS erforderlichenfalls alle Maßnahmen und Rahmen berücksichtigen, die auf Ebene der juristischen Person festgelegt wurden und mit dem SIPS und/oder dem SIPS-Betreiber im Zusammenhang stehen.
„Geschäftsleitung der Zweigstelle“ in Fällen, in denen eine Zweigstelle als SIPS-Betreiber eingestuft wird, die förmlich als Verantwortliche für die Zweigstelle…
Wenn eine Zweigstelle als SIPS-Betreiber eingestuft wird und die Einhaltung einer Verpflichtung gemäß dieser Verordnung die Einbeziehung der juristischen…
Eine zuständige Behörde bemüht sich, erforderlichenfalls Kooperationsvereinbarungen mit anderen relevanten Behörden zu schließen. Wird eine Zweigstelle…
Ein SIPS-Betreiber ist bereit, seine Ausfallregelungen und -verfahren anzuwenden, einschließlich aller angemessenen ermessensgebundenen Verfahren, die in seinen…
Erforderlichenfalls sollte die zuständige Behörde im Interesse einer effizienten Überwachung, einschließlich der Minimierung von Doppelarbeiten und der…
Der EZB-Rat bestimmt für jedes SIPS einen SIPS-Betreiber. Der benannte SIPS-Betreiber ist gegenüber der zuständigen Behörde dafür verantwortlich, dass das SIPS…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.