Erwägungsgrund 8 32025R1377Nachdem Österreich einen Antrag auf Genehmigung einer alternativen Methode gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gestellt hatte, veröffentlichte…
Erwägungsgrund 9 32025R1377Beide dieser alternativen Methoden wurden von der Behörde als sichere alternative Methoden für die Verarbeitung von verarbeiteten und ausgeschmolzenen Fetten zu…
Erwägungsgrund 21 32011R0749VERORDNUNG (EU) Nr. 749/2011 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Auftrag der Kommission legte die EFSA am 7. Juli 2010 ein wissenschaftliches Gutachten mit einer Erklärung zur technischen Unterstützung bezüglich des…
Erwägungsgrund 2 32017R1261VERORDNUNG (EU) 2017/1261 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 im Hinblick auf eine alternative Methode zur Verarbeitung bestimmter ausgeschmolzener Fette (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf Antrag der zuständigen Behörde Finnlands auf Genehmigung einer alternativen Methode der Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte oder ihrer…
Erwägungsgrund 7 32011R0749VERORDNUNG (EU) Nr. 749/2011 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat drei Gutachten zu solchen alternativen Methoden vorgelegt: Ein wissenschaftliches Gutachten vom…
Erwägungsgrund 6 32011R0749VERORDNUNG (EU) Nr. 749/2011 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese…