Erwägungsgrund 3 32025R1408
Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Bulgarien geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aufgehoben.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Bulgarien geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aufgehoben.