Erwägungsgrund 4 32025R1409
Die Einführung des Euro in Bulgarien erfordert die Annahme des Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem bulgarischen Lew. Der Umrechnungskurs sollte auf 1,95583 Lewa pro 1 Euro festgesetzt werden; dies entspricht dem gegenwärtigen Leitkurs für den Lew im Wechselkursmechanismus (WKM II).