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Mit dem Durchführungsbeschluss (GASP) 2025/1461 wird eine neue Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2012/642/GASP aufgenommen, bei der es sich um die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen handelt, denen Beschränkungen in Bezug auf Genehmigungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden.
Mit dem Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1816 des Rates werden vier neue Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und…
Ferner ist es notwendig, das Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und von Gütern und Technologien, die zur…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 die Liste der…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird das Verbot der Ausfuhr der in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden 45 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden 61 zusätzliche Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.