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Die in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegten für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten beinhalten Anforderungen in Bezug auf die unabhängige Überprüfung durch notifizierte Stellen. Jedoch nimmt die Benennung solcher notifizierter Stellen mehr Zeit in Anspruch, als erwartet. Von der Kommission nach der Verordnung (EU) 2023/1542 anerkannte Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht würden Wirtschaftsakteuren und notifizierten Stellen die Arbeit erleichtern. Dabei gilt es jedoch, die Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Batterierohstoffe weiter auszugestalten und umzusetzen, und sie anschließend dem Anerkennungsverfahren zur Anerkennung ihrer Gleichwertigkeit durch die Kommission zu unterziehen.
Regierungen, Industrieverbände und Gruppierungen interessierter Organisationen, die Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten entwickelt haben und…
Die notifizierte Stelle erstellt einen Bericht über die Überprüfung, in dem die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels durchgeführten Maßnahmen und die dabei…
Die Kommission veröffentlicht gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 Leitlinien für die Anwendung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus…
Um genügend Zeit für die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen einzuplanen und Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, in die Lage zu…
Aufgrund der Neuheit und Komplexität der gemäß dieser Verordnung geltenden Nachhaltigkeits-, Leistungs-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und…
Häufig vergeben Konformitätsbewertungsstellen Teile ihrer Arbeit im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung an Unterauftragnehmer oder übertragen sie an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.