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Um genügend Zeit für die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen einzuplanen und Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, in die Lage zu versetzen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, sollte der Geltungsbeginn der in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegten für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten um zwei Jahre verschoben werden.
Ab dem 18. August 2027 kommen Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, den in den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels…
Der Geltungsbeginn der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1115, die Verpflichtungen für Marktteilnehmer, Händler und zuständige Behörden enthalten und in…
Die in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegten für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten beinhalten Anforderungen in Bezug auf die unabhängige Überprüfung…
Der Geltungsbeginn der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1115, die Verpflichtungen für Marktteilnehmer, Händler und zuständige Behörden enthalten, nämlich…
Das Datum, ab dem die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1760 anwenden müssen, sollte für die erste Gruppe der in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie…
In der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Wirtschaftsakteuren für Batterien geltende Sorgfaltspflichten bezüglich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.