Erwägungsgrund 8 32025R1891VERORDNUNG (EU) 2025/1891 DER KOMMISSION vom 17. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32024R2897VERORDNUNG (EU) 2024/2897 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Die Verordnung (EU) 2023/1529 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 18 32025R2650VERORDNUNG (EU) 2025/2650 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern
Die Verordnung (EU) 2023/1115 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32024R3234VERORDNUNG (EU) 2024/3234 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn
Die Verordnung (EU) 2023/1115 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32025R2262VERORDNUNG (EU) 2025/2262 DER KOMMISSION vom 11. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 zur Präzisierung der Begriffsbestimmungen und einiger Aspekte der Messbedingungen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2533, unter anderem in Bezug auf die Methode zur Berechnung der durchschnittlichen Endfeuchte sowie die Identifizierung und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnungen (EU) 2023/826 und (EU) 2023/2533 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023R1506VERORDNUNG (EU) 2023/1506 DES RATES vom 20. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher entsprechend geändert werden.