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Die Behörde stellte ferner eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Mispeln, Kirschen, Pfirsiche, Tafel- und Keltertrauben, Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Cranbeeren, Stachelbeeren, Holunderbeeren, Tafeloliven, Tomaten, Auberginen, Melonen, Kürbisse, Wassermelonen, Broccoli, Blumenkohle, Kopfkohle, Feldsalat, Salatrauken, roten Senf, Spargel, Rinderleber und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern fest. Die Behörde konsultierte die Mitgliedstaaten und ersuchte sie um Mitteilung möglicher alternativer GAP, die in Mitgliedstaaten oder Drittländern zugelassen und bereits auf Ebene der Mitgliedstaaten bewertet sind und kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher nach sich ziehen. Für diese Waren wurden alternative GAP gemeldet, die nicht zu Überschreitungen der ARfD führen. Daher ist es angezeigt, die RHG für diese Waren in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die von der Behörde vorgeschlagenen Werte zu senken.
Die Behörde stellte eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Johannisbeeren, Bananen, grüne Salate, Kraussalate/breitblättrige Endivien, Spinat und Mangold…
Für Napropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
In Bezug auf Erdbeeren, Tomaten, Schlangengurken, Zucchini, Feldsalate, Kopfsalate, Kerbel und Petersilie stellte die Behörde unannehmbare Risiken durch die…
Für Myclobutanil legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Captan legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Penconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.