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Die Behörde stellte ferner eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen, Paprikas, Schlangengurken und Zucchini fest. Die Behörde konsultierte die Mitgliedstaaten und ersuchte sie um Mitteilung möglicher alternativer GAP, die in Mitgliedstaaten oder Drittländern zugelassen und bereits auf Ebene der Mitgliedstaaten bewertet sind und kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher nach sich ziehen. Für diese Waren wurden alternative GAP gemeldet, die nicht zu Überschreitungen der ARfD führen. Da jedoch einige Informationen fehlten, war eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich. Deshalb werden die RHG für diese Waren, obwohl sie als sicher erachtet werden, überprüft. Bei der Überprüfung werden die Informationen berücksichtigt, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für diese Waren in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die von der Behörde vorgeschlagenen Werte zu senken.
In Bezug auf Paprika stellte die Behörde unannehmbare Risiken für die Verbraucher durch die geltenden RHG fest. Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert und…
Die Behörde stellte eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Johannisbeeren, Bananen, grüne Salate, Kraussalate/breitblättrige Endivien, Spinat und Mangold…
Des Weiteren stellte die Behörde eine Überschreitung der ARfD von Dithianon bei Äpfeln und Birnen fest. Die Behörde konsultierte die Mitgliedstaaten und…
Für Tebufenpyrad legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Orangen, Grapefruits, Äpfel, Birnen, Ananas, Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale und getrocknete…
Für Flonicamid legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.