Erwägungsgrund 5 32025R1891
Auf der Grundlage der neuesten Vorkommensdaten und unabhängig von den laufenden Beratungen über potenzielle Höchstgehalte für Arsen in Fisch und Meeresfrüchten wurden mit der Verordnung (EU) 2023/465 der Kommission der Höchstgehalt für anorganisches Arsen in weißem Reis gesenkt und neue Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel terrestrischen Ursprungs festgelegt.