Erwägungsgrund 9 32025R1891
Da bestimmte unter diese Verordnung fallende Lebensmittel lange haltbar sind, sollten Fisch und Meeresfrüchte, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben dürfen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.