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Bei der Änderung von Programmen sollten die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den speziellen Prioritäten unter enger und konstruktiver Beteiligung der Sozialpartner Verpflichtungen für die Begünstigten aufnehmen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten, den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und den Tarifverträgen einzuhalten.
Im Hinblick auf eine angemessene Einbeziehung ökologischer, sozialer und arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist…
Im Hinblick auf eine angemessene Einbeziehung umweltbezogener, sozialer und arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge…
Die Mitgliedstaaten und die Union sind gehalten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der…
Die Mitgliedstaaten und die Union sind gehalten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der…
Im Hinblick auf die angemessene Einbeziehung ökologischer, sozialer und arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe von Konzessionen ist es…
Die Mitgliedstaaten und die Union sind gehalten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.