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Der Rechtsrahmen für kohäsionspolitische Programme sieht eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2025 vor, die eine zeitnahe und einzigartige Gelegenheit bietet, die Programme auf neue Herausforderungen und Chancen auszurichten, die Umsetzung zu beschleunigen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen, um unbeschadet anderer Rechtsakte der Union oder des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens sowohl bestehenden als auch neuen Prioritäten der Union Rechnung zu tragen.
Bei der Zuweisung der Mittel aus der thematischen Fazilität gemäß Artikel 8 der vorliegenden Verordnung ab dem 1. Januar 2025 berücksichtigt die Kommission die…
Bei der Zuweisung der Mittel aus der thematischen Fazilität gemäß Artikel 8 der vorliegenden Verordnung ab dem 1. Januar 2025 berücksichtigt die Kommission die…
Zusätzlich zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorzulegenden Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm…
Zusätzlich zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorzulegenden Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm…
Damit die Mitgliedstaaten eine sinnvolle und gerechte Programmanpassung vornehmen, ohne sich von den Hauptzielen des ESF+ zu entfernen, und die Mittel zugunsten…
Der Mitgliedstaat sollte eine Halbzeitüberprüfung für alle aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF unterstützten Programme durchführen. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.