Erwägungsgrund 11 32021R0101
Das Programm sollte auch die Gewinnung von Erkenntnissen und den Austausch von Erfahrungen umfassen. Erkenntnisse und Erfahrungen, die im Rahmen des Programms bezüglich des Stilllegungsprozesses im Nuklearbereich erworben wurden, sowie die daraus gezogenen Lehren sollten in der Union verbreitet werden, in Koordination und unter Ausnutzung von Synergieeffekten mit den anderen einschlägigen Unionsprogrammen für Stilllegungstätigkeiten in Bulgarien, der Slowakei und den kerntechnischen Anlagen der Kommission an den Standorten der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, im Folgenden „JRC“), da diese Maßnahmen mit dem größten europäischen Mehrwert verbunden sind und zur Sicherheit der Arbeitskräfte und der Öffentlichkeit insgesamt sowie zum Umweltschutz beitragen. Der Umfang, das Verfahren und die wirtschaftlichen Aspekte der Zusammenarbeit sollten im mehrjährigen Arbeitsprogramm im Einzelnen festgelegt werden und könnten auch Gegenstand von Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und/oder mit der Kommission sein.