Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Datenlücke zum Auftreten von TDM in Schalenfrüchten, Tafel- und Keltertrauben, Cranbeeren, Bananen, Paprika, Sonnenblumenkernen, Erdnüssen, Rapssamen, Gerste, Roggen und Weizen wurde für Fenbuconazol nicht geschlossen. Daher sollten die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten RHG für diese Erzeugnisse auf die Bestimmungsgrenze gesenkt werden, ausgenommen Schalenfrüchte, für die der RHG bereits bei der Bestimmungsgrenze liegt.
Für Aprikosen, Pflaumen und Kürbisgewächse mit genießbarer und ungenießbarer Schale wurden in Bezug auf Fenbuconazol keine Daten zu Untersuchungen und zum…
Da Fenbuconazol in der Union nicht mehr genehmigt ist, legte der Antragsteller zusätzliche Informationen zu Untersuchungen vor, um eine von der Behörde…
Die RHG für Tafel- und Keltertrauben entsprechen den Einfuhrtoleranzen, doch da das Datenpaket für die Metaboliten M01 und M02 zur Genotoxizität unvollständig…
In Bezug auf Deltamethrin wurden entsprechende Informationen zu der Durchsetzungsmethode und den Rückstandsuntersuchungen vorgelegt, um die geltenden RHG für…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Tebuconazol in Kirschen, Keltertrauben, Kratzbeeren, Schwarzwurzeln, Auberginen/Melanzani, Melonen,…
In Bezug auf Tetraconazol stellte die Behörde fest, dass Angaben zu Rückstandsuntersuchungen fehlten, um RHG für Paprika, Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.